Brillen und Kontaktlinsen werden in der gesetzlichen Krankenversicherung unter der Sammelbezeichnung Sehhilfen aufgeführt und gelten als Hilfsmittel. Die Leistungen hierfür wurden in der Vergangenheit stark eingeschränkt. Die Kosten der Brillengestelle werden für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen überhaupt nicht mehr bezahlt.
Brillen gibt es für Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Nach dem 14. Lebensjahr gibt es nur dann eine Ersatzbrille, wenn sich die Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien verändert hat.
Für Erwachsene gibt es eine Brille nur, wenn sie aufgrund ihrer Sehschwäche oder Blindheit auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung haben. Dies wird ab einer Dioptrienzahl von 0,3 angenommen. Bei Augenverletzungen und Augenerkrankungen gibt es wie bisher therapeutische Kassenbrillen.

Die Kosten der Brille übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe des einheitlich festgelegten Festpreises oder in Höhe des mit den Optikern vertraglich vereinbarten Preises. Hiervon hat der Versicherte 10%, mindestens 5 €, höchstens 10 € als Eigenanteil zu zahlen. Für farbige Kontaktlinsen kommt die Krankenkasse natürlich nicht auf.

Wählt ein Versicherter statt der Brille Kontaktlinsen, so erhält er nur die Kosten einer Brille erstattet.

Daraus kann man entnehmen, dass der Versicherungsschutz der gesetzlichen Versicherung , hinsichtlich der Brillen, sehr schwach geworden ist. Jedem Brillen- und Kontaktlinsenträger ist deshalb die Zusatzversicherung Brillen und Zusatzversicherung Kontaktlinsen zu empfehlen.
Diese Zusatzversicherungen zahlen in der Regel die verbliebenen Kosten bis zu bestimmten Höchstbeträgen. Bei Veränderungen der Sehstärke um 0,5 Dioptrien zahlt die Versicherung sofort eine neue Brille, ansonsten alle drei Jahre.