Obgleich Tagesgeld und Tagegeld sehr ähnlich klingen, handelt es sich dabei um zwei gänzlich unterschiedlichere Dinge – ersteres ist eine Geldanlage, letzteres eine Leistung der privaten Krankenversicherung. Es ist also wichtig, richtig zwischen diesen beiden Begriffen zu unterscheiden.
Beim Tagesgeld handelt es sich um eine Anlageform, die sich vor allem für ein kurzfristiges Investment eignet. Die Zinsen sind etwas höher als bei einem Sparbuch, allerdings niedriger als beim Festgeld, bei dem der Kunde eine längerfristige Vertragsbindung mit der Bank eingeht. Bei einem Tagesgeldkonto ist dies nicht der Fall, hier steht das eingezahlte Kapital dem Kunden jederzeit zur Verfügung. Allerdings ist auch der Zinssatz nicht festgeschrieben, sondern kann sich von einem Tag auf den anderen ändern. Daher kann es sinnvoll sein, die Zinsentwicklung zu beobachten und das Geld eventuell bei einer anderen Bank anzulegen, die inzwischen einen besseren Ertrag in Aussicht stellt. Einige Geldinstitute bieten bei Tagesgeldkonten nach der Eröffnung aber auch eine Zinsgarantie für einen bestimmten Zeitraum an, was für den Kunden mitunter von Vorteil sein kann.
Das Tagegeld ist eine Leistung der privaten Krankenversicherung, wobei man zwischen zwei Varianten unterscheidet. Das Krankenhaustagegeld gilt nur für stationäre Behandlungen und ist in der Regel in allen Tarifen enthalten. Zusätzlich haben die Versicherten die Möglichkeit, auch bei einer normalen Arbeitsunfähigkeit ein Krankentagegeld zu erhalten. Hierbei kann jeder selbst entscheiden, ab dem wievielten Ausfalltag er die Zahlung erhalten und in welcher Höhe er sich absichern möchte, wobei sich der Tagessatz möglichst am durchschnittlichen Arbeitseinkommen orientieren sollte. Auf diese Weise kann gewährleistet werden, dass es auch bei längerer Krankheit nicht zu allzu großen finanziellen Einbußen kommt.
Der Unterschied zwischen Tagesgeld und Tagegeld ist also gravierend, außerdem sind für beides jeweils unterschiedliche Institionen zuständig. Ein Tagesgeldkonto wird generell nur von Geldinstituten angeboten, eine Tagegeldversicherung nur von privaten Krankenkassen. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist sie übrigens ebenfalls enthalten, aber nicht als flexibel abschließbare Zusatzversicherung, sondern in Form eines prozentual vom Einkommen errechneten Krankengeldes, das die Kasse auszahlt, sobald der Versicherte keine gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung mehr von seinem Arbeitgeber erhält.