Die Krankenhauszusatzversicherung ist eine Ergänzung zur Krankenhausbehandlung der gesetzlich Krankenversicherten. Wer im Krankenhaus nicht Kassenpatient, sondern in vollem Umfang Privatpatient sein will, liegt mit einer solchen Krankenhauszusatzversicherung genau richtig.
Der Versicherte einer solchen Versicherung kann bei stationärer Behandlung die wahlärztlichen Leistungen beanspruchen. Die stationäre Wahlleistung ärztliche Behandlung, wird allgemein auch als Chefarztbehandlung bezeichnet. Er erhält somit die bestmöglichste Versorgung durch die entsprechenden hoch qualifizierten Spezialisten.
Die Krankenhauszusatzversicherung ermöglicht es dem Versicherten auch, ein anderes Krankenhaus aufzusuchen, als das von der Krankenkasse empfohlene. Er kann eine weiter entfernt liegende und teure Klinik aufsuchen. Die Mehrkosten zahlt seine private Krankenhauszusatzversicherung.
Bei der Unterbringung ist der Patient nicht auf die Mehrbett-Zimmer oder die in manchen Häusern noch vorhandenen Krankensäle angewiesen. Er kann zwischen Ein- und Zwei-Bett-Zimmer wählen. In diesen Zimmern kann er in Ruhe seine Krankheit auskurieren und seinen persönlichen Besuch empfangen. Dies ermöglich ihm private Gespräche zu führen, ohne dass alle anderen sie mithören Er bestimmt das TV-Programm, ohne dass ihm jemand Vorschriften macht. Die nervigen Besuche von lärmenden Großfamilien der Zimmergenossen gehören für ihn der Vergangenheit an.
Die Krankenhauszusatzversicherung leistet nicht nur bei Krankenhausaufenthalt, sondern auch bei Aufenthalt in einer Entbindungsklinik. Welche Vorteile die Chefarztbehandlung und die Wahl eines Einzelzimmers für Mutter und das Neugeborene haben, braucht wohl nicht erläutert zu werden.
Wenig bekannt ist, dass in der Krankenhauszusatzversicherung auch die notwendigen Krankentransporte zum und vom Krankenhaus enthalten sind. Dies gilt auch für Transporte aus dem Ausland.