Das Krankentagegeld ist eine Geldleistung und hat die Funktion das ausfallende Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit zu ersetzen. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird diese Leistung als Krankengeld bezeichnet. Da es das ausfallende Einkommen ersetzt, wird es auch erst nach der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber gezahlt. Das Krankengeld wird aus dem letzten Bruttolohn berechnet und beträgt 70% dieses Lohnes, höchstens aber 90% des Nettolohnes.
Von dem Betrag werden bei Versicherungspflichtigen noch Arbeitnehmer-Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Es verbleibt somit in jedem Falle eine Einkommenslücke. Diese Lücke kann durch ein Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung abgedeckt werden.
Dies gilt auch für freiwillig Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung. Da Sie ihre freiwillige Versicherung mit oder ohne Krankengeld abschließen können, sollten sie prüfen ob nicht eine komplette private Krankengeldtagegeldversicherung günstiger ist.
Privat Krankenversicherte können ihren Einkommensausfall mit einem privaten Krankentagegeld absichern. Sie können die Höhe selbst bestimmen. Ein Krankentagegeld, wesentlich über dem Einkommen, wird aber nicht akzeptiert, da durch die Krankheit keine Besserstellung erfolgen soll. Das Krankentagegeld kann als sofortige Leistung vereinbart werden oder zeitlich abgestuft nach Beginn einer Arbeitsunfähigkeit. Hier können verschiedene Krankentagegelder nach der Höhe und Laufzeit kombiniert werden.
Während das Krankentagegeld die Funktion eines Ersatzeinkommens hat, ist ein Krankenhaustagegeld als Ausgleich für den Mehraufwand im Krankenhaus gedacht.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es diese Leistung nicht. Deshalb kommt ein Krankenhaustagegeld für gesetzlich Krankenversicherte und Privatversicherte nur als private Krankenhaustagegeld-Versicherung in Frage.
Die Höhe des Krankenhaustagegeldes kann frei gewählt. Bei der Wahl sind aber die Höhe des Beitrages und der erwartete Mehraufwand bei Krankenhausbehandlung in die Entscheidung einzubeziehen. Bei gesetzlich Versicherten fällt je Krankenhaustag eine Zuzahlung von 10 € an. Daneben hat jeder Mehrkosten in Form von Telefonkosten, Zusatznahrung, Getränken, TV und Trinkgelder an das Pflegepersonal. Mit einem Krankenhaustagegeld kann dies finanziert werden.