Seit dem 1. Januar 2010 ist die private Krankenversicherung deutlich attraktiver geworden. Bisher waren die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nur in sehr geringem Maße steuerlich absetzbar. Die Obergrenzen lagen bei 1.500 Euro für Versicherte mit Anspruch auf Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Versicherte, die ihre Beiträge komplett selbst tragen, konnten 2.500 Euro steuerlich geltend machen. Dieses Jahr aber hat sich dies nun durch das sogenannte „Bürgerentlastungsgesetz“ geändert. Richter des Bundesverfassungsgerichts hatten zuvor geurteilt, dass die eingeschränkte steuerliche Absetzbarkeit ein Verstoß gegen das Grundgesetz darstellt. Im Bürgerentlastungsgesetz ist nun die steuerliche Förderung der Beiträge anders geregelt. Nun werden die Aufwendungen steuerlich einberechnet, die das Basisniveau ausmachen.
Darunter versteht man die Versorgung, die auch die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen ihren Versicherten bieten. Hierbei hat man auf das Setzen einer Obergrenze verzichtet und berücksichtigt alle Beiträge eines Steuerpflichtigen, auch die für andere Personen aus der Familie, also den Ehepartner oder die Kinder. Dies ist gerade für Familien von großem Wert, denn diese zahlen in den meisten Fällen hohe Beiträge und können so, seit diesem Jahr auch mehr von der Steuer absetzen. Z. B. Kann nun eine vierköpfige Familie bei einem Steuersatz von 30 % mit einer jährlichen Ersparnis bei den Steuern für die private Krankenversicherung von ca. 2.400 Euro rechnen.
Getrennte oder Geschiedene profitieren ebenfalls von der Neuberechnung, da die bisherigen Obergrenzen des so bezeichneten „Realsplittings“ ebenso höher angesetzt wurden.
Versicherte, die schon vor der Änderung ihre Steuern voll geltend machen konnten, weil sie die geltende Obergrenze nicht erreichten, werden auch nicht leer ausgehen, sondern können mit weiteren Vorteilen von einigen hundert Euro rechnen.
Während in diesem Jahr die Privatversicherten noch eine Bescheinigung für den Arbeitgeber per Post erhalten haben dürften, in der ihnen mitgeteilt wurde, welchen Betrag man steuerlich geltend machen kann, wird dies ab 2011 elektronisch bescheinigt werden. Diese wird von der jeweiligen Krankenversicherung an die Behörden weitergeleitet, wo sie vom Arbeitgeber und Finanzamt abgerufen werden können. Versicherte müssen hierfür allerdings dafür ihrer eigenen Privatversicherung die Speicherung ihrer persönlichen Identifikationsnummer erlauben.
Große Entlastungen bei der Steuerzahlung sind somit also für die Bundesbürger, die eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, die Folge des neuen Bürgerentlastungsgesetzes. Rund 9,5 Mrd. Euro macht das pro Jahr aus. Die Steuerersparnis liegt in Höhe des jeweiligen, ganz individuellen Grenzsteuersatzes, da dieser von der Höhe des zu versteuernden Einkommens abhängig ist.