Die kieferorthopädische Behandlung ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie wird übernommen, wenn sie medizinisch begründet ist und durch die Kiefer- oder Zahnfehlstellung das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt ist.
Die Kosten werden voll übernommen, allerdings muss der Versicherte während der Behandlung 20% selbst zahlen.

Erst wenn die Behandlung medizinisch abgeschlossen ist, wird der einbehaltene Betrag zurückgezahlt. Durch diese Interessenquote will man erreichen, dass die Eltern ihre Kinder zur regelmäßigen Behandlung anhalten. Bei Behandlungsabbrechern gehen die Beträge verloren.

In Richtlinien sind die Indikationen für die kieferorthopädische Behandlung in Grade von 1 bis 5 festgelegt. Nur bei Fehlstellungen der Grade 3-5 zahlt die gesetzliche Kasse. Bei leichten Fehlstellungen ist meist eine Behandlung im Interesse des Kindes notwendig.
Da aber hier keine Kostenübernahme erfolgt, ist eine Zusatzversicherung Kieferorthopädie zu empfehlen.

Kieferorthopädische Behandlung zahlen die Krankenkassen nur für Kinder. Beginnt die Behandlung nach dem 18. Lebensjahr, sind gesetzliche Leistungen ausgeschlossen. Bei vielen heutigen Erwachsenen haben deren Eltern die rechtzeitige Behandlung versäumt. Die Behandlung müssen sie nun aus eigener Tasche bezahlen. Hier hilft die private Zusatzversicherung Kieferorthopädie.